Gemeinfreie Literatur

Gemeinfreie Literatur

Im Internet gibt es eine Menge von gemeinfreier Literatur. Das sind Werke, beispielsweise Originalwerke oder Übersetzungen, für die inzwischen bereits die Urheberrechte abgelaufen sind.
 
Die Urheberrechte beginnen mit Entstehung des Werkes, also Originalwerke oder der Übersetzungen, aber enden in den verschiedenen Ländern zu ganz unterschiedlichen Zeiten. Das ist nicht ganz einfach zu verifizieren. Grundsätzlich kann für Deutschland, Österreich und die Schweiz gesagt werden, dass die Urheberrechte für literarische Werke 70 Jahren nach dem Tode des Autors enden. In der Regel sind auch alle Werke von Autoren, die vor 1943 verstorben sind, gemeinfrei. Bei Werken von unbekannten Autoren ist das etwas anders, dann 70 Jahre nach Veröffentlichung des Werkes.
 
Im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland musste das Copyright bis 1989 in den USA explizit angemeldet werden (US Copyright Act 1909, Chapter 1 Sec. 11) und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyright-Verzeichnis. Inzwischen gilt in den USA für neue Werke ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen. Eine Anmeldung des Copyrights ist für den Erwerb des Rechts nach aktueller Gesetzeslage nicht erforderlich.
 
Wichtig ist zu wissen, dass die Urheberrechte von Original und Übersetzung zu verschiedenen Zeitpunkten enden, denn der Übersetzer hat auch ein Urheberrecht an seiner Übersetzung, die naturgemäß nach dem Originalwerk angefertigt und veröffentlicht wird. Dasselbe gilt für Hörbücher und deren Urhebern.
 
Nicht ganz klar ist, wenn ein Werk in den USA vor 1989 entstanden ist und nicht angemeldet worden war, also in den USA gemeinfrei war und von einem deutschen Benutzer von einem australischen Server (in englischer Sprache) heruntergeladen worden ist, ob dann das Werk ebenfalls frei von Urheberrechten ist. Aber da kommt es vielleicht noch darauf an, in welchem Land der deutsche Benutzer das Werk auf sein Gerät herunterlädt. Alles ziemlich verwirrend und die Urheberrechtsnovellen der letzten Jahre haben nicht viel dazu beigetragen, solche Sachverhalte für den Benutzer durchschaubarer zu machen, im Gegenteil. Das heißt, am besten schaut man in Wikipedia nach, ob der Autor oder sein Übersetzer bereits über 70 Jahre tot sind. Wenn ja, ist man auf der sicheren Seite.
 
Beim eBook Download sollte man am besten das deutsche Urheberrecht beachten. Bücher sind im Internet in jedem Fall kostenlos, wenn Autor oder Übersetzer eines Werkes bereits 70 Jahre tot sind. Einzelne Download-Angebot außerhalb von Deutschland haben hier andere Regelungen. So bietet zum Beispiel das amerikanische Gutenberg Projekt auch Bücher von Thomas Mann (geb. 06.06.1875 in Lübeck) zum kostenlosen Download an. Der Schriftsteller Thomas Mann ist am 12.08.1955 in Kilchberg/Zürich gestorben. Nach deutschem Urheberrecht sind seine Werke erst am 01.01.2026 gemeinfrei.
 
Diese Frist von 70 Jahren sollte man beim eBook Download als Leser aus der EU und Schweiz zumindest immer im Hinterkopf behalten. Dabei können wir jedoch auch alle beruhigen, die sich vielleicht vor kurzem den Tod in Venedig kostenlos heruntergeladen haben: Uns liegen keine Informationen vor, dass in nächster Zeit eine Klagewelle gegen Thomas Mann Leser erfolgt. Dabei gibt es aktuell einen Trend, hier einen einheitlichen Standard zu schaffen. Die kanadische Seite MobileRead fordert mittlerweile seine Nutzer auf, nur noch eBooks hochzuladen, wo Autor und Übersetzer mittlerweile 70 Jahre tot sind.